Ich möchte hiermit meine Stellungnahme als Anrainer zum Flächenwidmungsplan der „Biotope-City“ veröffentlichen. Sie erging selbstvertändlich auch so an die MA21.
Öffentliche Stellungnahme zum Flächenwidmungsplan 8134 („Coca Cola-Gründe“)
Sehr geehrte Damen und Herren!
Als Anrainer möchte ich insbesondere zur verkehrsmäßigen Anbindung der geplanten Wohnsiedlung Stellung nehmen.
Die Bewohner der neuen Siedlung sowie die Bewohner der umliegenden Bezirksteile, insbesondere “Wienerberg City”, “Siedlung am Wasserturm” sowie „Triesterviertel“ haben soziale, wirtschaftliche, gesundheitliche und religiöse Bedürfnisse, die sie im unmittelbaren Lebensumfeld befriedigen möchten. Eine entsprechende Vernetzung der Bezirksteile zu ermöglichen ist zweifellos Aufgabe des Flächenwidmungsplanes, da nur hier geeignete Verkehrsinfrastruktur von vorneherein geplant werden kann. Nachträgliche Anpassungen des öffentlichen Raumes bleiben erfahrungsgemäß weit hinter intelligenten Grundsatzplanungen in der Flächenwidmung zurück.
In Anbetracht der beträchtlichen Projektgröße und den damit unweigerlich zusammenhängenden Interaktionen mit dem städtischen Umfeld ist eine derartige Abgrenzung des Bauvorhabens ungeeignet um eine gedeihliche Entwicklung dieses Stadtgebietes zu erreichen. Zahlreiche, dazu notwendige planerische Festlegungen für den angrenzenden öffentlichen Raum unterbleiben.
Entsprechend bitte ich sie folgende Fragen zu beantworten:
1) Anbindung Triester Straße Richtung Westen zur Wienerberg City und künftigen U-Bahnstation
Die nahe Wienerberg City bietet ein umfangreiches Angebot an kulturellen und wirtschaftlichen Angeboten. Die gleich dahinter liegende Gebietskrankenkasse ist ein wichtiges gesundheitliches Zentrum in unmittelbarer Nähe! Welche Maßnahmen haben Sie im vorliegenden Flächenwidmungsplan getroffen, dass Familien, Kinder diese nahe Infrastruktur fuß- und oder radmäßig einfach und sicher erreichen? Die aktuelle Situation ist mit mindestens 3 Ampelquerungen weder einfach noch sicher. Wenn Sie keine Maßnahmen getroffen haben, begründen Sie dies bitte.
2) Anbindung zum nördlichen Stadtgebiet (Eisring, Wasserturm-Gelände,Triester Viertel
2a) Der nahe Eisring Süd wird auch weiterhin ein sportliches Angebotszentrum bleiben, es ist auch nach dem Umbau des Areals eine öffentliche Turnhalle geplant. Ganz klar dient dieses Zentrum zur Abdeckung der gesundheitlichen Bedürfnisse der Bewohner auch der vorliegenden Flächenwidmung. Die Querung zu diesem Areal ist im vorliegenden Plan für Fußgänger sehr unattraktiv: Enge Lucken -> Sickingengasse -> Umweg über Gaissmayrgasse-> Stefan Fadinger Platz. Welche Maßnahmen haben Sie im vorliegend Plan für dieses Bedürfnis getroffen? Wenn keine, warum nicht? Per Fahrrad ist die Erreichbarkeit wesentlich schlechter, da die nächste sichere Querung erst bei der Gußriegelstrasse möglich ist. Welche Maßnahmen haben Sie im vorliegend Plan für Radfahrer, radfahrende Kinder die zur Turnhalle möchten getroffen? Wenn keine, warum erfasst der Widmungsplan dies nicht?
2 b) Das nahe „Triesterviertel“ mit der Einkaufsstraße Knöllgasse mit vielen Geschäften und Angeboten des “Triesterviertels” ist nur schwer zu Fuß zu erreichen. Wie realistisch ist die zeitnahe Errichtung der im Plandokument vorgesehen Querung zur Altdorferstrasse. Welche Alternativen sehen Sie? Wie hoch schätzen Sie die Gefahr ein dass eine – von elementarer Wichtigkeit! – Querung nach Norden in der Realität nicht zu Stande kommt? Wie haben sie den Radverkehr nach Norden berücksichtigt?
3) Radverbindung West-Ost
Das Radnetz in West-Ostrichtung (Sahulkastrasse -> Wienerberg City) verläuft an dieser Stelle über das Naherholungsgebiet. Die Wege sind entsprechend dort nicht asphaltiert und entsprechend gefährlich und nachteilig bei schlechter Witterung. Welche Maßnahmen haben sie im Plandokument für einen vernünftigen Lückenschluss für Radfahrer getroffen? Wenn keine, warum nicht?
4) Ruhender Verkehr
Sie haben im Plan vorgesehen, die vorhandenen Autoabstellplätze zu belassen, in der Intention dass Besucher des Naherholungsgebietes diese benutzen werden. Dies ist angesichts der hohen Anzahl an Bewohnern in der neuen Siedlung sehr unrealistisch. Wie begründen Sie ihre Meinung, das diese Stellplätze Besuchern des Naherholungsgebietes zu Verfügung stehen? Wie begründen Sie weiters diese Stellplätze, wenn ohnehin umfangreiche Autogaragen für die neue Siedlung vorgesehen sind? Wie begründen Sie, dass die relativ große Fläche nicht flächenökonomischer der öffentlichen Infrastruktur zugeführt wird wie Fußwege, Radwege und Öffentlichen Verkehrsmitteln?
5) Verbindlichkeit der Durchquerungsmöglichkeiten
Die im Plandokument erwähnten Fuß- und Radwege sind nicht verbindlich als öffentlicher Raum festgelegt, der der Vernetzung der umliegenden Bezirksteile dienen könnte. Warum ist eine derartige Festlegung unterblieben? Welche Maßnahmen haben sie getroffen, dass eine Durchlässigkeit für Radfahrer und Fußgänger nachhaltig gegeben ist? Wenn keine, warum nicht?
Ich bedanke mich für die Beantwortung der Fragen und die Anpassungen des Widmungsplanes im Rahmen der aufgeworfenen Probleme.